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WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe. Abweichende Bestimmungen bei einzelnen Wettbewerben bleiben vorbehalten. Es gelten jeweils die Bestimmungen des ausgeschriebenen Wettbewerbes.  

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Wettbewerbsveranstalter: RAWA Swiss GmbH


Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 14. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der RAWA Swiss GmbH, der am Wettbewerb beteiligten Partner und des Wettbewerbsveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. 


Ablauf des Wettbewerbs: Durch die Teilnahme am jeweils ausgeschriebenen Wettbewerb stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu. Die Details zu den Wettbewerbsbedingungen werden im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben. Unter allen Teilnehmenden werden die Gewinner*innen nach Einsendeschluss durch Zufallsverlosung ermittelt. Die Gewinner*innen werden schriftlich benachrichtigt. 


Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. 


Preise: Preise, die von den Gewinner*innen nicht bis spätestens sechs Monate nach Benachrichtigung abgeholt wurden, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt. Kleine Preise/Trostpreise werden minderjährigen Gewinner*innen direkt ausgehändigt. Bei grösseren Gewinnen von minderjährigen Gewinner*innen findet die Gewinnübergabe nur unter Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten statt.


Publikation der Gewinner*innen: Der Wettbewerbsveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle eines Gewinnes Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens gemäss der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung veröffentlicht werden kann. 


Weitere Bestimmungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinner*innen – keine Korrespondenz geführt. 


Die entgeltliche Weitergabe von Wettbewerbsgewinnen ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Wettbewerbsgewinne, sofern möglich, sperren zu lassen. 


Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme möglich. Dabei sind die persönlichen Angaben korrekt und vollständig anzugeben. 
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. 


Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000.- der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter unseren Datenschutzbestimmungen.

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Gerichtsstand ist der Sitz des Wettbewerbsveranstalters. Es gilt Schweizer Recht.

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